Verbot von Himmelslaternen

[imgdb=right|664|3/]Innenminister Volker Bouffier: „Landesweites Verbot von Himmelslaternen zum Schutz vor Haus- und Waldbränden“
Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden

Wiesbaden. – Die Hessische Landesregierung wird das Entzünden von so genannten „Himmelslaternen“ verbieten. „Wir haben uns aufgrund der zunehmenden Zahl an Bränden, die durch diese Feuerlaternen entstanden sind, dazu entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen“, sagte Innenminister Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Angesichts der zunehmenden Bekanntheit der Himmelslaternen und dem vermehrten Einsatz etwa bei Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten sei es in jüngster Zeit vermehrt zu Bränden gekommen, zuletzt an zwei Wohnhäusern in Dieburg. Dabei waren zwei Dachstühle zerstört worden. Es entstand ein Sachschaden von 250.000 Euro. „Wir wollen den Menschen nicht die Freude am Feiern verbieten, aber wir mussten aufgrund der Ereignisse abwägen und dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Bränden Vorrang geben“, sagte Bouffier.

Das Land untersagt den Start von Himmelslaternen per Gefahrenabwehrverordnung. Für die Verfolgung und Ahndung sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. „Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen“, sagte Bouffier. Die Verordnung tritt in Kürze in Kraft.

Diese Vorschrift erfasst die „Himmelslaternen“, die in der Regel aus Reispapier gefertigt sind, wobei der Auftrieb des Leuchtkörpers durch eine offene Flamme bewirkt wird. „Aufgrund dieser Bauweise geht von den Laternen eine nicht unerhebliche Brandgefahr aus“, begründete Bouffier die Regelung. Zudem bestehe nach dem Aufstieg solcher Flugkörper keine Möglichkeit mehr, die Flugrichtung zu kontrollieren bzw. sicherzustellen, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe von Häusern, Wäldern oder sonstigen Plätzen und Flächen niedergehen. Das könne insbesondere in der anstehenden trockenen Jahreszeit zu gefährlichen Bränden führen, so Bouffier.

Bisher hatten die Kommunen die Möglichkeit, in ihren Gefahrenabwehrverordnungen eigene Verbotsregelungen zu treffen. Aufgrund der aktuellen Ereignisse hat sich die Landesregierung entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen.

Quelle: Pressemitteilung des HmdI

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